Grundvoraussetzung für die Zulassung zur internationalen Schiedsrichter-Prüfung
ist der Besitz der nationalen Lizenz für mindestens drei Jahre. Dazu muss der
Kandidat oder die Kandidatin über normale Seh- und Hörfähigkeit verfügen.
Wer als Schiedsrichter oder Schiedsrichterin genügend Erfahrung gesammelt
hat, damit er oder sie auch mit kritischen Situationen klarkommt, kann durch
die Schiedsrichter-Kommission zur internationalen Prüfung vorgeschlagen
werden. Der Kandidat oder die Kandidatin darf aber nicht älter als 55 Jahre
sein, denn eine gewisse Karriere als internationaler Schiedsrichter sollte bis
zum Erreichen des 65. Altersjahres und der damit einhergehenden
Pensionierung noch möglich sein.
Die Prüfung kann in den FISA-Sprachen Englisch oder Französisch abgelegt
werden, wobei mindestens Grundkenntnisse in Englisch vorhanden sein
müssen, denn Englisch ist die vorherrschende Sprache auf dem Regattaplatz
sowie während der Rennen.
Die Prüfung startet mit einem schriftlichen Teil. Wer diesen bestanden hat,
wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Dabei werden am Modell einer
Rennstrecke und am Computer die Bereiche geprüft, wo der Schiedsrichter
aktiv sein wird, wobei besonderes Gewicht auf Start, Rennsituationen und
Ziel gelegt wird, aber auch die Arbeit in der Kontrollkommission zur Sprache
kommt.
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen innerhalb eines Jahres wiederholt werden,
bei zweimaligem Misserfolg besteht eine Wartefrist von drei Jahren.
Eine internationale Schiedsrichterlizenz behält ihre Gültigkeit nur solange ihr eine
gültige nationale Lizenz zugrunde liegt. Sie muss alle vier Jahre durch die Teilnahme
an einem Seminar erneuert werden, andernfalls erlischt sie und kann nur durch ein
erneutes Bestehen einer Schiedsrichterprüfung wiederhergestellt werden.
(Rules of Racing, Art 81 und entsprechende Bye-Law).